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Vollumfänglich betreut

Jahresabschluss und Gewinnermittlung

Aus den Daten Ihrer Finanzbuchführung erstellen wir zum Geschäftsjahresende Ihren Jahresabschluss in Form der Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder – falls für Sie möglich und sinnvoll – in Form der vereinfachten Einnahme-Überschuss-Rechnung. Dabei ist unerheblich, ob Ihre Finanzbuchführung in unserer Kanzlei erstellt wurde oder Sie Ihre Daten selbst erfasst haben. Im Rahmen unseres „Jahresabschluss-Pakets“ erstellen wir auch Ihre zugehörigen Steuererklärungen für die Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Für Personengesellschaften kommt die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte hinzu, bei Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuererklärung.

Wir erstellen die Jahresabschlüsse für jede Rechtsform vom Einzelunternehmen über die Offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft bis zur GmbH und Aktiengesellschaft. Auch die Sonderformen einer Partnerschaft, einer GmbH & Co KG sowie Stille Beteiligungen werden in unserer Kanzlei betreut. Für Kapitalgesellschaften übermitteln wir Ihre Zahlen aus Ihrem Jahresabschluss zur gesetzlich erforderlichen Veröffentlichung an den elektronischen Bundesanzeiger. Bei Außenprüfungen durch das Finanzamt unterstützen wir Sie tatkräftig, bestenfalls führen wir die Betriebsprüfungen in Form des rein elektronischen Datenaustauschs mit der Finanzverwaltung durch. 

Jahresabschluss und Gewinnermittlung

Sie haben Fragen? Gerne stehen wir Ihnen zu jeder Zeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung

Jahresabschlüsse für jede Rechtsform

Übermittlung der Zahlen an den elektronischen Bundesanzeiger für Kapitalgesellschaften

Jahresabschluss Steuerberater & Steuerkanzlei

Jahresabschlusspaket mit zugehörigen Steuererklärungen

Betriebsprüfungen als elektronischer Datenaustausch mit der Finanzverwaltung